Allgemeines

Die Vorklasse bereitet auf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der BOS vor und schließt im einjährigen Vollzeitunterricht stoffliche Lücken.
Unterrichtet werden allgemein bildende Fächer wie Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte/Politik und Gesellschaft und – je nach Ausbildungsrichtung – entsprechende Profilfächer:

  • in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft die Fächer Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Technologie,
  • in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen die Fächer Sozialwirtschaft und Recht sowie Biologie.

Bei erfolgreicher Teilnahme (keine Note des Jahreszeugnisses schlechter als „ausreichend” bzw. 1x Note „mangelhaft” mit Notenausgleich) wird der mittlere Schulabschluss verliehen.

Liegt im Jahreszeugnis der Vorklasse in keinem Fach ein Gesamtergebnis schlechter als „befriedigend“ vor, entfällt bei unmittelbar fortgesetztem Besuch der 12. Jahrgangsstufe die Probezeit.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufgenommen werden Bewerber mit mittlerer Reife (erworben an einer Berufsschule, Berufsfachschule, Mittelschule, Wirtschaftsschule oder durch den Quabi).

Bewerber mit Berufsabschluss, aber ohne mittlere Reife nach bestandener Aufnahmeprüfung in Deutsch, Englisch, Mathematik.

Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, 

  • wenn in allen drei Fächern mindestens die Note 4 erzielt wird oder
  • wenn Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen wird durch mindestens Note 2 in einem anderen Fach oder durch mindestens Note 3 in zwei anderen Fächern.


Die endgültige Aufnahme erfolgt nach Ende der Probezeit (15. Dezember).

Die Vorklasse kann nicht wiederholt werden, wenn der Bewerber bereits die mittlere Reife besitzt.

Unterricht

Der Unterricht findet in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen im Vollzeitunterricht von Montag bis Freitag mit 36 Unterrichtsstunden statt.

Sonstige Hinweise

Für die Vorklasse gelten die Bestimmungen der Schulordnung. Schülerinnen und Schüler der Vorklasse sind Vollzeitschüler und während des Schulbesuchs gegen Unfälle versichert. Lernmittelfreiheit wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährt.
Eine Förderung ist entsprechend der BAföG-Bestimmungen möglich.