Besonders befähigte Schülerinnen und Schüler können die 13. Jahrgangsstufe der Fachoberschule besuchen. Die besondere Befähigung wird durch das Erreichen eines Notendurchschnittes von mindestens 3,0 im Zeugnis der Fachhochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der entsprechenden Ausbildungsrichtung nachgewiesen (es gilt der für die Hochschulzulassung maßgebliche Schnitt).
Interessenten melden sich während des regulären Anmeldezeitraums für die FOS13 an.
Bewerber, die die Schule bereits besuchen, benutzen hierzu das Anmeldeblatt. Bitte lassen Sie sich von Ihren Lehrern beraten.
Externe Bewerber müssen sich mit allen für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen anmelden.
Eine Anmeldung ist in allen fünf Ausbildungsrichtungen möglich. Über das Zustandekommen von Klassen in den einzelnen Ausbildungsrichtungen kann erst nach Ende der Anmeldefrist entschieden werden. Sofern für eine Ausbildungsrichtung keine Klasse angeboten werden kann, werden Sie von der Schule darüber informiert. Die Anmeldung gilt in diesem Fall auch bei Wechsel an eine andere Schule als fristgerecht. Eine Doppelanmeldung an mehreren Schulen ist nicht zulässig.
Die endgültige Anmeldung erfolgt unter Vorlage des Zeugnisses der Fachhochschulreife im Original Ende Juli.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, eine Berufsausbildung abzuschließen und im Anschluss unmittelbar in die 13. Klasse der Berufsoberschule (kein besonderer Notendurchschnitt erforderlich) einzutreten.