Allgemeines

Besonders befähigte Schülerinnen und Schüler können die 13. Jahrgangsstufe der Fachoberschule besuchen. Die besondere Befähigung wird durch das Erreichen eines Notendurchschnittes von mindestens 3,0 im Zeugnis der Fachhochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der entsprechenden Ausbildungsrichtung nachgewiesen (es gilt der für die Hochschulzulassung maßgebliche Schnitt).

Der Besuch einer zweiten Fremdsprache ist keine Voraussetzung zum Besuch der 13. Klasse.

Anmeldung

Interessenten, die noch nicht unsere Schule besuchen, melden sich während des regulären Einschreibezeitraums für die FOS13 an. Sie müssen sich mit allen für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen anmelden.

Bewerber, die die Schule bereits besuchen, müssen sich nicht im Einschreibezeitraum neu anmelden. Sie werden über gesonderte Termine zur Hochmeldung informiert.

Beachten Sie bitte, dass in der 13. Klasse eine Seminararbeit angefertigt werden muss. Starttermin der Seminarphase ist i. d. R. nach den Pfingstferien des vorausgehenden Schuljahres. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt unsere Schule noch nicht besuchen, dürfen Sie trotzdem an der Seminarphase teilnehmen.

Alternativ zum Besuch der FOS 13 besteht (mit Ausnahme der Ausbildungsrichtung Gestaltung) auch die Möglichkeit, eine Berufsausbildung abzuschließen und im Anschluss unmittelbar in die 13. Klasse der Berufsoberschule einzutreten. An der Berufsoberschule gibt es keinen Notendurchschnitt, den Sie im Fachabitur erreichen müssen.