Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern,
ab Montag, 27.04.2020 bis Freitag, 08.05.2020 findet nur Unterricht für die Abschlussklassen statt. Bitte entnehmen Sie diesem Schreiben die für Sie relevanten Informationen.
Besondere Zeiten brauchen besondere Maßnahmen.
Auch an unserer Schule müssen wir uns alle bemühen, eine Ausbreitung des Corona-Virus aufzuhalten, um uns alle, aber auch insbesondere Mitmenschen, die zu Risikogruppen gehören, zu schützen. Deshalb erinnern wir Sie an die wichtigsten Verhaltensweisen.
Allgemeine Informationen
1. Halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und im Klassenzimmer
a) Um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten, werden der Unterrichtsbeginn und das Unterrichtsende gestaffelt sein. Tragen Sie dazu bei, indem Sie überpünktlich und nicht kurz vor knapp zum Unterricht erscheinen. Benutzen Sie gegebenenfalls auch den Eingang auf der Westseite des Gebäudes. Folgen Sie den Anweisungen der Aufsicht.
Am Ende des Unterrichts verlassen Sie bitte zügig das Schulgelände.
b) Im Klassenzimmer dürfen Tische nicht verschoben werden, damit der Mindestabstand gewährleistet ist.
c) Pausen finden nicht statt. Das Verlassen für eine einzelne Person ist nur für den Gang zur Toilette gestattet.
d) Pro Toilettenraum – nicht Kabine! – ist nur einer Person der Aufenthalt gestattet.
Das heißt, sollte der Toilettenraum besetzt sein, müssen Sie vor dem Raum warten, bis die Person, die vor Ihnen da war, ihn verlassen hat.
e) Das Rauchen ist während dieser Ausnahmesituation auf dem gesamten Schulgelände
(im kompletten Schulhaus sowieso!) verboten. In den Toiletten ist eine Brandmeldeanlage installiert, die sofort die Feuerwehr benachrichtigt, falls Rauch entdeckt wird. Diese teuren Einsätze sind für den Verursacher kostenpflichtig.
2. Hygienemaßnahmen für Schüler/innen
a) Waschen Sie sich regelmäßig mit Wasser und Seife für mindestens 20 Sekunden die Hände. Beim Gebrauch von selbst mitgebrachtem Desinfektionsmittel denken Sie bitte daran, dass viel nicht viel hilft. In allen Klassenzimmern des C-Bereichs werden Seifenspender und Papierhandtücher bereitgestellt.
b) Husten und niesen Sie bitte in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
c) Wir begrüßen das Tragen eines Mundschutzes auf dem Schulgelände. Im Klassenzimmer darf dieser abgesetzt werden; verstauen Sie diesen dann bitte in Ihrer Tasche. Denken Sie auch an die Pflege des Mundschutzes und wechseln und waschen Sie diesen regelmäßig, sofern er aus Stoff ist!
Das Schulverwaltungsamt will allen Lehrkräften sowie allen Schüler/innen der Abschlussklassen einen „Starterkit“ mit einer Mund-Nase-Schutzmaske zukommen lassen. Die Ausgabe an die Schüler erfolgt am Montag durch die Klassenleitung.
Die Mund-Nase-Schutzmaske für Schüler ist allerdings NICHT waschbar und sollte zuhause wieder entsorgt werden!
d) Vermeiden Sie sich ins Gesicht zu fassen, vor allem in die Augen, an die Nase oder Mund.
e) Im Klassenzimmer dürfen Sitzplätze nicht gewechselt werden, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.
f) Der Pausenverkauf ist geschlossen, die Automaten sind nicht bestückt.
Denken Sie bitte unbedingt daran, ausreichend Getränke und Essen mitzubringen.
3. Präsenzbeschulung von Schüler/innen, die unter einer Vorerkrankung leiden
Ob der Schulbesuch für einzelne Schüler eine Risikosituation darstellt, klärt die Schulleitung auf Grundlage eines (fach-) ärztlichen Zeugnisses. Sollte ein Schüler zur Risikogruppe gehören, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Als Risikosituation gilt, wenn z.B.
a) eine chronische Vorerkrankung, insb. Erkrankungen des Atmungssystems wie chronische Bronchitis, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Erkrankung der Leber und der Niere vorliegen,
b) wegen Einnahme von Medikamenten die Immunabwehr unterdrückt wird (wie z.B. durch Cortison)
c) eine Schwächung des Immunsystems z.B. durch eine vorangegangene Chemo- oder Strahlentherapie besteht
d) eine Schwerbehinderung vorliegt oder
e) derartige Konstellationen bei Personen im häuslichen Umfeld bestehen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen könnten.
Informationen zum Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht
1. Fachabiturprüfung und Abiturprüfung – Termine
Donnerstag, 18.06.2020: Deutsch
Freitag, 19.06.2020 Englisch
Montag, 22.06.2020 Mathematik
Dienstag, 23.06.2020 Viertes Prüfungsfach
Die Gruppenprüfung Englisch findet im Zeitraum vom 18.05. – 26.05.2020 statt.
Die Ergänzungsprüfung 2. Fremdsprache findet am 24.06.2020 statt.
2. Erste Phase des Wiedereinstiegs in den Präsenzunterricht
Der Unterricht findet in den Abschlussklassen ausschließlich in den Prüfungsfächern statt. Es finden keine verpflichtenden Leistungserhebungen während des zweiten Schulhalbjahres statt. Auch mündliche Noten werden nicht mehr erhoben. Alle Schüler/innen werden zur Abschlussprüfung zugelassen.
Ausnahme: Schüler können nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn bereits vor der Schulschließung die Voraussetzungen zur Nichtzulassung gemäß §31 Abs.2 FOBOSO vorgelegen haben.
Grundsätzlich gilt: in den Abschlussprüfungsfächern kann neuer Stoff durchgenommen werden.
3. Unterrichtsorganisation und Gruppenbildung
a) Alle Abschlussklassen werden geteilt unterrichtet. Die erste Schiene wird von 08.15 Uhr bis 10.30 Uhr unterrichtet, die zweite Schiene von 11.00 Uhr bis 13.15 Uhr; die Pause von 12.25 Uhr bis 12.45 Uhr entfällt. Schicht 1 verlässt das Schulhaus durch den Ausgang West, die zweite Schicht kommt mit ca. 15 Min. Verzögerung durch den Eingang Ost und dürfen das Schulhaus erst betreten, wenn die 1. Schicht das Schulhaus verlassen hat. Einteilungen diesbezüglich übernimmt die Klassenleitung und informiert im Laufe des Wochenendes Ihre Schüler/innen.
b) Die Stundenpläne für nächste Woche sind ab Samstag, 25.04.2020, ab ca. 14.30 Uhr auf WebUntis einsehbar.
c) Klassentagebücher verbleiben in den Klassenzimmern.
4. Leistungsnachweise
a) Die bereits vorliegenden Leistungsnachweise des zweiten Halbjahres werden in allen Fächern zur Bildung einer Halbjahresnote herangezogen. Die fehlenden Leistungsnachweise werden durch Leistungsnachweise aus dem ersten Halbjahr ergänzt. Beispiel:
Schüler X hat in Englisch folgende Notenpunkte im ersten Halbjahr: Schulaufgabe 5, Kurzarbeit 6, mündlich 9;
Schüler X hat in Englisch folgende Notenpunkte im zweiten Halbjahr: Kurzarbeit 4
Schüler X kann nun im zweiten Halbjahr folgende Leistungen aus HJ1 übernehmen:
die 5 Notenpunkte der ersten Schulaufgabe sowie die 9 Notenpunkte mündlich.
Sollte er dies nicht wollen, ist eine freiwillige Ersatzprüfung (Günstigerprüfung) möglich. Die Note dieser Ersatzprüfung wird dann mit den vorliegenden 4 Notenpunkten (Kurzarbeit) des zweiten Halbjahres verrechnet. Die Gewichtung der Ersatzprüfung obliegt der jeweiligen Lehrkraft. Sollte die Ersatzprüfung eine Schulaufgabe (oder noch mehr Leistungen) ersetzen, sollte die Gewichtung doppelt sein. Die Note dieser Ersatzprüfung zählt dann nicht, wenn der Schüler durch Übernahme der Noten aus dem ersten Halbjahr besser gefahren wäre.
b) Schüler/innen, die noch keine Seminar- bzw. Fachreferatsnote bekommen haben, müssen diese Note erlangen, ggf. auch über eine Videokonferenz.
c) Die freiwilligen Ersatzprüfungen können auch samstags stattfinden.
d) Erst nach den schriftlichen Abiturprüfungen bestimmen die Schüler, welche Halbjahresleistungen eingebracht werden sollen.
e) Angesichts der besonderen Umstände können alle Schüler/innen das Schuljahr und die Abschlussprüfung auf Antrag ein weiteres Mal wiederholen.
5. Arbeiten des Sekretariats
a) Sollten Schüler/innen eine Schulbestätigung brauchen, tragen sie sich bitte in eine dafür vorgesehene Klassenliste ein, die der Klassenleiter bitte ins Sekretariat bringt. Die Bestätigung wird dann über den Klassenleiter in der Klasse ausgegeben.
b) Wenn Schüler/innen Formulare ausgefüllt brauchen, sollen sie diese in den Briefkasten vor der Sekretariatstür einwerfen mit der Angabe der Klasse und am nächsten Tag bekommen die Schüler das ausgefüllte Formular über einen Lehrer zurück.
6. Entschuldigungsmodus
a) Der Entschuldigungsmodus, dessen Kenntnisnahme Sie zu Beginn des Schuljahres bestätigt haben, bleibt bestehen. Einzige Änderung: Originalatteste müssen i.d.R. nicht an der Schule abgegeben werden. Es genügt ein Scan des Attestes, den Sie Ihrer Klassenleitung digital zukommen lassen können.
b) Sollten Sie sich krank fühlen, bleiben Sie daheim, kontaktieren Sie im Bedarfsfall einen Arzt und melden Sie sich wie gewohnt über WebUntis krank.