Allgemeine Informationen
Die Verbindungslehrer werden auf der Klassensprecherversammlung im Oktober gewählt - für den Zeitraum eines Jahres, je ein Vertreter für die FOS und ein Vertreter für die BOS.
Aufgaben des Verbindungslehrers
- Er berät und informiert die SchülerInnen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in rechtlichen Fragen (Verordnung, Notenverordnung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen).
- Er unterstützt auch einzelne SchülerInnen bei persönlichen Problemen im schulischen oder im privaten Bereich, ggf. gemeinsam mit dem Beratungslehrer oder weiteren Beauftragten.
- Er vermittelt in Konfliktfällen, die in der Klassengemeinschaft nicht zufriedenstellend geklärt werden können. Er informiert sich gründlich über die Vorgänge bei allen Beteiligten und erläutert seine Rolle.
- Er wirbt um gegenseitiges Verständnis. Er fungiert als Berater und Mediator, ist aber kein Richter, der versucht die Schuldfrage zu klären. Er versucht Möglichkeiten zu schaffen, damit alle Beteiligten gemeinsam eine annehmbare Lösung auf der Basis partnerschaftlicher Kooperation und Kompromissbereitschaft erarbeiten.
- Er ist zunächst bei Fragen der SchülerInnen nicht Interessenvertreter der SMV, der Lehrerschaft oder der Schulleitung. Der Bildungs-und Erziehungsauftrag verpflichtet ihn jedoch ebenso wie die Loyalitätspflicht gegenüber der Schule.