Der Besuch ist nur für Schüler/innen möglich, die bereits über nachgewiesene Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 in Französisch verfügen und einen Ausweis von einbringungsfähigen Noten in Französisch im Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (13. Jgst.!) wünschen.

In der Regel sind dies Schüler/innen, die den Zweig III a an der Realschule bzw. die am Gymnasium mindestens vier Jahre lang den Französischunterricht besucht und diesen mit mindestens der Note vier abgeschlossen haben.
In der 12. Jahrgangsstufe werden Kenntnisse auf dem Niveau B1 vertieft und in der 13. Jahrgangsstufe auf das Niveau B1+ erweitert.
Damit die in diesem Kurs erreichten Noten zur Erlangung der „Allgemeinen Hochschulreife” dienen können, müssen Schüler/innen, die diesen Kurs nur in der 12. Jahrgangsstufe belegen, beide Halbjahresergebnisse einbringen. (Anlage 4 3.2 der FOBOSO)
Schüler/innen, die den Kurs sowohl in der 12. als auch in der 13. Jahrgangsstufe
belegen, müssen lediglich die beiden Halbjahresergebnisse der 13. Jahrgangsstufe einbringen. (§ 35 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3)