Der Besuch ist nur für Schüler/innen möglich, die noch nicht über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen.

Im Gegensatz zu allen anderen Wahlpflichtfächern (2 Wochenstd.) wird sie mit 4 Wochenstd. unterrichtet. Damit die 2. Fremdsprache zur Erlangung der „Allgemeinen Hochschulreife” dienen kann, muss sie in der 12. u. 13. Jahrgangsstufe belegt werden und muss am Ende der 13. Klasse eine Jahrespunktzahl von mindestens 4 Pkt. erreichen (§38 (2) Satz 1 1. FOBOSO). Von den 4 Wochenstd. werden 2 Wochenstd. im Rahmen des Wahlpflichtunterrichtes erteilt