Das Wahlpflichtfach Wirtschaft und Recht gibt einen Einblick in rechtliche, betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Vorgänge, einmal aus der Sicht des agierenden Staatsbürgers, andererseits aus Sicht des Unternehmens.
Hierbei lernen die Schülerinnen und Schüler rechtliche Grundlagen anhand entsprechender Rechtsnormen kennen wie beispielsweise das Zustandekommen und Abschließen eines Kaufvertrags und Arbeitsvertrages. Auch Methoden der Personalführung werden thematisiert.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht werden die Ziele staatlicher Wirtschaftspolitik und das Marktverhalten anhand verschiedener Faktoren analysiert. Der betriebswirtschaftliche Teil beschäftigt sich mit der Preiskalkulation für ein Produkt und der Planung und Steuerung von Produktionsprozessen.

Die Schülerinnen und Schüler sollten bei der Wahl für das Wahlpflichtfach Wirtschaft und Recht Interesse für wirtschaftliche Abläufe und das Anwenden von Gesetzestexten mitbringen.